Hier gibts Antworten
Sie haben Fragen?
Unseren Service können Sie ab einem Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Ganz gleich, ob einen Mitarbeiter, 100 oder mehr Mitarbeiter haben. Sie können uns mit jeder Mitarbeiteranzahl beauftragen.
Nein, bei uns haben Sie immer den gleichen Lohnbuchhalter als Ansprechpartner. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist Ihnen die Vertretung ebenfalls bekannt.
Indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.Am schnellsten erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder Sie rufen uns einfach an.
Telefonnummer: 02543 / 3980020
Vor dem aktuellen Abrechnungszeitraum oder im nächsten Monat. Beides ist bei uns unkompliziert.
Es ist kein Problem, wenn Ihr Unternehmen oder Betrieb in Deutschland angemeldet ist. Ganz gleich wie weit Sie von uns entfernt sind.
Ja, wir erstellen ausschließlich auf Anfrage auch Baulöhne.
Nein, bei uns haben Sie völlige Freiheit.
Nein, bei uns wird nach einer klar erkennbaren Preistabelle abgerechnet. Sie zahlen nur das, was Sie gebucht haben. Versteckte Kosten, die Sie überraschen könnten gibt es bei uns nicht.
Ganz einfach:
- per E-Mail
- per Fax
- per WhatsApp
Ja, natürlich ist möglich Ihnen neben den Standardauswertungen weitere Lohnauswertungen, wie z.B. Lohnkonten, Übersichten über gesendete Erstattungsanträge nach § 1 AAG Übermittlungsprotokolle usw. zu kommen zu lassen.
Gibt es Personalfragebögen zur Anmeldung auch online?
Ja, diesen Wunsch haben wir berücksichtigt.
Minijobber unter 538,00 €
Mitarbeiter über 538,01 €
Nein, für uns ist es kein Problem. Gerne sind wir in den Monaten, in denen Ihre Saison läuft für Sie einsatzbereit.
Ja das tun wir.
Unsere Dienstleistungen erbringen wir entsprechen dem § 6 Abs. 4 StBerG, Buchen lfd. Geschäftsvorfälle
Natürlich, für uns ist dies kein Problem. Gerne können Sie uns in diesem Fall ansprechen.
Ja, natürlich! Einfach die Fragebögen ausfüllen und absenden. Es besteht keine Verpflichtung zum Wechsel der Lohnbuchhaltung.